Anwalt für Erbrecht in Koblenz

  • Schnelle Terminvergabe
  • 29 Jahre gesammelte Erfahrung
  • Persönliche Beratung direkt vor Ort

Berechnung des Pflichtteils: Ihr Anwalt in Koblenz

Wussten Sie, dass nahen Angehörigen immer ein Pflichtteil zusteht?

Grundsätzlich steht Ihnen das uneingeschränkte Recht zu, mit Ihrem Vermögen nach Ihren Vorstellungen und Wünschen zu verfahren. Das gilt selbst über Ihren Tod hinaus. Über eine Nachlassregelung per Testament oder Erbvertrag können Sie festlegen, wer welchen Erbteil nach Ihrem Tod erhält – und wer leer ausgeht, wenn es um die Verteilung des Erbes geht. Allerdings erkennt der Gesetzgeber trotz der Möglichkeit einer Nachlassregelung gleichzeitig auch die Schutzbedürftigkeit naher Angehöriger an. Der vollständige Ausschluss vom Erbe ist daher nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich. Damit wird auch der grundsätzlichen Fürsorgepflicht für Angehörige Rechnung getragen: Diese gilt auch über den Tod hinaus, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Unsere Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt für Erbrecht in Koblenz verhelfen Ihnen bei Problemen mit der Berechnung des Pflichtteils und damit verbundenen Fragen der Erben oder des Erblassers zu einer rechtssicheren und fairen Lösung.

Werden Angehörige per Testament oder Erbvertrag vom Nachlass ausgeschlossen, steht Ihnen trotzdem der sogenannte Pflichtteil zu. Die Vorgaben zur Berechnung des Pflichtteils ergeben sich aus der Anwendung der erbrechtlichen Vorschriften aus dem BGB. Ein Rechtsanwalt kann Sie bei der Berechnung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche unterstützen und prüft, ob Sie nicht doch als Erben in Betracht kommen.

Weiterlesen »

Der Pflichtteil steht nicht allen Familienangehörigen zu – gehören Sie zu den Berechtigten?

Nach dem Willen des Gesetzgebers steht der Pflichtteil als Mindestbeteiligung am Nachlass nur bestimmten Personen unter den Verwandten zu. Dazu zählen nach § 2303 BGB die Abkömmlinge des Erblassers, also die Kinder, Eltern und Ehegatten des Erblassers. Zwar sind Enkelkinder auch Abkömmlinge des Erblassers; ihnen steht ein Pflichtteil aber nur dann zu, wenn sie per letztwilliger Verfügung – also per Testament, Vermächtnis oder Erbvertrag – vom Erbe ausgeschlossen wurden und die Eltern bereits gestorben sind. Mit unseren Rechtsanwälten im Rechtsgebiet Erbrechterhalten unsere Mandanten eine fachkundige Rechtsberatung in unserer Kanzlei bei Fragen zur Berechnung des Pflichtteils, dem Pflichtteilsrecht oder dem Pflichten des Erblassers in Koblenz, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Wenn Sie wissen wollen, ob für Sie ein Pflichtteilsanspruch in Betracht kommt, sollten Sie sich vertrauensvoll an einen Rechtsanwalt unserer Kanzlei für Erbrecht in Koblenz wenden. Dieser beantwortet Ihnen Ihre Fragen zur Pflichtteilsberechtigung und auch dazu, wie die Berechnung des Pflichtteils vorgenommen wird.

Die „Rache” der Enterbten: So machen Sie Ihren Pflichtteil geltend!

Wer enterbt wurde, kann in der Regel einen Ausgleichsanspruch in Form des Pflichtteilsanspruchs einfordern. Um diesen in der richtigen Höhe und ohne Verluste geltend zu machen, bedarf es in jedem Fall der Unterstützung durch einen Anwalt für Erbrecht. Dieser ist nicht nur in der Lage, die Berechtigung von hinterbliebenen Personen in Bezug auf den Pflichtteil zu überprüfen, sondern übernimmt auch alle weiteren Schritte wie z.B. die Geltendmachung der gesetzlichen Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche.

Anwaltskanzlei für Erbrecht in Koblenz: Unsere Experten verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!

Das Durchsetzen von Pflichtteilsansprüchen gegenüber den Erben kann sich schnell zu langwierigen Konflikten auswachsen. Zögern Sie daher nicht, unsere Kanzlei in Koblenz zu kontaktieren, um Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann Sie dabei unterstützen, Ihren Pflichtteil einzufordern und die oben genannten Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche gegenüber den Erben geltend zu machen.

Mandantenmeinungen

4,7 / 5,0
basierend auf 56 Bewertungen bei Google aus den letzten 4 Jahren
Rechtsanwälte und seinem Team in einer äußerst komplizierten MR-Rechtsanwälte MR- Rechtsanwälte sind sehr zu empfehlen. Alle dort sind sehr freundlich und hilfsbereit und mehr als kompetent. Schon beim ersten Gespräch wurde… Rechtsanwälte und seinem Team in einer äußerst komplizierten MR-Rechtsanwälte MR- Rechtsanwälte sind sehr zu empfehlen. Alle dort sind sehr freundlich und hilfsbereit und mehr als kompetent. Schon beim ersten Gespräch wurde sich sehr viel Zeit genommen,alle Fragen ausführlich beantwortet und die Sachlage präzise erklärt.
Samena Knop
vor 2 Monaten
Top Anwalt, Kompetent und sympathisch und das wichtigste: Lässt einen nicht im Stich wenn es hart auf hart kommt.
Das Team war auch super. Im freundlich und professionell.
Vielen dank für alles!
Andreas Root
vor 1 Monat
Sehr professionell 👍 hat mir sehr weitergeholfen gerne wieder
Nico Geyer
vor 1 Monat
4,7 / 5,0
bei 56 Bewertungen

Möchten Sie uns sprechen?

Schnelle Terminvergabe

0261 - 943 930 32

Themen im Erbrecht

Pflichtteilsverzicht

In den meisten Fällen steht jedem Erben ein gesetzlicher Pflichtteil laut dem Pflichtteilsrecht zu. Es können jedoch Gründe eintreten, die dazu führen, dass Sie vom Pflichtteil ausgenommen und enterbt werden möchten. Dafür existiert die Möglichkeit der Pflichtteilsverzichterklärung im Pflichtteilsrecht. In diesem Dokument wird ein Vertrag zwischen dem Erblasser und der auf die Erbschaft verzichtenden Person, also in diesem Fall Ihnen, geschlossen. Das bedeutet auch, dass eine Pflichtteilsverzichterklärung nur dann möglich ist, wenn der Erblasser noch nicht verstorben ist. Es ist wichtig zu wissen, dass ein solcher Pflichtteilsverzicht erst dann wirksam wird, wenn er durch einen Notar beurkundet wurde. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Koblenz beantworten Ihnen gerne offene Fragen, die im Rahmen einer Pflichtteilsverzichterklärung auftreten können.

Weiterlesen »

Darunter fällt das Wissen, dass ein Verzicht auf den Pflichtteil keinen gleichzeitigen Erbverzicht darstellt. Das bedeutet, dass Sie dennoch als Erbe auf Basis des gesetzlichen Erbrechts eingesetzt werden können. Der Pflichtteil ist hingegen dann bedeutsam, wenn Sie ein gesetzlicher Erbe sind, jedoch enterbt wurden. Normalerweise stünde Ihnen nun ein gesetzlicher Pflichtteil zu, doch durch die Unterzeichnung einer Pflichtteilsverzichterklärung sind Sie damit einverstanden, diesen Pflichtteil nicht zu erhalten.

Oliver Mogwitz, Rechtsanwalt in Koblenz
Schnelle Terminvergabe
0261 - 943 930 32
Zum Seitenanfang navigieren