Gründung Familiengesellschaften: Ihr Anwalt in Koblenz
Sie können die Zersplitterung Ihres Vermögens im Erbfall verhindern: Wir zeigen Ihnen, wie Sie dabei vorgehen sollten!
Wenn es um die Übertragung von Vermögen und die Nachlassplanung nach dem Tod geht, wird durch die Testierfreiheit garantiert, dass der Erblasser nach eigenem Ermessen entscheidet, welche Erben an seinem Nachlass beteiligt werden. Ebenfalls kann er über eine letztwillige Verfügung festlegen, wie groß der Anteil der Erben jeweils ausfällt. Besonders bei schwer teilbaren Nachlass- und Vermögenswerten wie Immobilien oder Grundstücken liegt es in der Regel im Interesse des Erblassers, dass diese nicht zersplittert werden oder dass fremde Personen Eigentum daran erlangen. Unsere Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt für Erbrecht in Koblenz verhelfen Ihnen bei Problemen mit der Gründung von Familiengesellschaften und damit verbundenen Fragen der Erben oder des Erblassers zu einer rechtssicheren und fairen Lösung.
Bei der Nachlassgestaltung kann in diesen Fällen die Gründung einer Familiengesellschaft (oder auch Familienvermögensgesellschaft) von Interesse sein. Sie schützt den gesamten Nachlass vor einer Zersplitterung und wehrt zudem Zugriffe von Dritten ab.
Eine durchdachte, erbrechtliche Nachfolgeplanung und das entsprechende Vorgehen nach dem Erbfall ist aufgrund der weitreichenden Folgen für Erblasser und Erben von großer Bedeutung. Umso wichtiger ist es daher, die Testamentsgestaltung zusammen mit einem Anwalt für Erbrecht auf die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu prüfen und bei Problemen einen versierten Experten zur Seite zu haben.
Darum kann eine Familiengesellschaft auch für Sie die optimale Lösung sein!
Wer Immobilien oder Grundstücke vererben möchte, der muss bei mehreren Erben damit rechnen, dass es durch den Erbfall zur Bildung einer Erbengemeinschaft kommt. Diese birgt in der erbrechtlichen Praxis großes Konfliktpotenzial. Häufig kommt es zu offenen Streitigkeiten und regelmäßig auch zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Dies kann dazu führen, dass die Vermögenswerte in Teilen oder auch in Gänze aus dem Eigentum der Familie ausscheiden. Mit unseren Rechtsanwälten im Rechtsgebiet Erbrecht erhalten unsere Mandanten eine fachkundige Rechtsberatung in unserer Kanzlei bei Fragen zur Gründung von Familiengesellschaften in Koblenz, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.
Die Gründung einer Familiengesellschaft zielt darauf ab, Grundstücke, Guthaben, Anteile an Unternehmen bzw. Kapitalgesellschaften und auch bewegliche Gegenstände bzw. Sachwerte in der Familie zu sichern. Das Vermögen wird so in Gänze vor einer Zersplitterung – zum Beispiel durch Ausscheiden von Erben aus der Erbengemeinschaft – geschützt, da eine Aufteilung wie z.B. bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
Die Testierfreiheit lässt Ihnen die Wahl: Wir helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung!
Die in Deutschland mit der Eigentumsgarantie einhergehende Testierfreiheit überlässt es dem Erblasser, die Nachlassgestaltung ganz nach seinen Wünschen zu steuern. Die Experten für Erbrecht unserer Anwaltskanzlei in Koblenz unterstützen Sie bei der Gründung einer Familiengesellschaft und bei allen damit verbundenen Anliegen. Dazu zählen
- Vermögenskonzepte im Rahmen der Nachlassplanung;
- Wahl der passenden Rechtsform;
- alternative Lösungen für die Nachlassregelung;
- Erstellung des Familiengesellschaftsvertrags;
- Vorbereitung der notariellen Beurkundung;
- steuerrechtliche Begleitung und
- familienrechtliche Begleitung bei minderjährigen Beteiligten.
Anwaltskanzlei für Erbrecht in Koblenz: Verschenken oder Vererben? Fragen Sie unsere Experten!
Erbrechtlich gibt es eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten, um Vermögenswerte auf die nächste Generation bzw. an nahestehende Familienangehörige zu übertragen. Welche Option davon die beste ist, lässt sich für Laien in der Regel nicht überblicken – hierzu bedarf es der fachmännischen Beurteilung. Dies gilt gerade auch vor dem Aspekt, dass durch den Erbfall keine unnötigen Kosten für die Erben entstehen. Durch die geschickte Nachlassplanung können Sie als Erblasser maßgeblich dazu beitragen, dass Ihre Erben auch nach Ihrem Ableben nicht mit unnötigen Kosten belastet werden.
Zögern Sie nicht, unsere Anwaltskanzlei in Koblenz zu kontaktieren, um eine optimale Nachlassplanung vorzunehmen. Ein Anwalt für Erbrecht hilft Ihnen bei der Gründung einer Familiengesellschaft, aber auch dabei, mögliche Alternativen in Ihrer Situation zu erkennen und gemeinsam eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu erarbeiten.
Mandantenmeinungen
Das Team war auch super. Im freundlich und professionell.
Vielen dank für alles!
Themen im Erbrecht
Unternehmensnachfolge im Erbfall
Ein Unternehmen soll an die nächste Generation übergeben werden? Das ist ein komplexes Thema, das nie ohne anwaltliche Unterstützung angegangen werden sollte!
Wenn eine Firma an die nächste Generation übertragen werden soll, sind steuerliche Aspekte meistens von wichtiger Bedeutung. Und es steht immer die Liquiditätssicherung an erster Stelle, um Miterben, die von Firmenübertragung ausgeschlossen sind, abzufinden. Wenden Sie sich frühzeitig an einen unserer Anwälte, der auf Unternehmensnachfolge spezialisiert ist, um mögliche Stolperfallen frühzeitig aus dem Weg zu räumen. Gegebenenfalls ziehen wir gemeinsam mit Ihnen einen qualifizierten Steuerberater zu Rate, um eine Gesamtstrategie und einen geordneten Vermögensübergang zu organisieren.
Vermögensnachfolge
Wer viele Jahre seines Lebens damit verbracht hat, sich ein Vermögen zu erarbeiten, will darüber selbstbestimmt verfügen. Das schließt auch die Möglichkeit mit ein, zu entscheiden, wie nach dem eigenen Tod mit dem Vermögen verfahren wird. Aus diesem Grund bieten Ihnen unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Koblenz ein umfangreiches Wissen zur Vermögensnachfolge an, mit dem Ihre Wünsche gewahrt werden können.
Wir achten darauf, dass Ihre Vermögensnachfolge alle juristischen Standards erfüllt und gleichzeitig das Vermögen vor unberechtigten Zugriffen schützt.
Dafür steht uns eine Vielzahl wirksamer Instrumente bereit, die dazu entwickelt wurden, Ihr Vermögen auch über Ihr Leben hinaus nachhaltig zu schützen. Sei es die Gründung von Familiengesellschaften, die Einrichtung von Stiftungen oder die Ausarbeitung von vermögensschützenden Konzepten, die eine steuerrechtliche Optimierungen im Fokus haben. Die Aufgabe unserer Rechtsanwälte für Erbrecht besteht darin, Ihre Vermögensnachfolge so sicher wie möglich zu gestalten und Ihnen die besten Optionen zur Vermögenssicherung anzubieten. Im Rahmen einer ausführlichen Beratung erläutern wir Ihnen gerne die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.