Anwalt für Strafrecht in Koblenz

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Betäubungsmittelstrafrecht: Ihr Anwalt in Koblenz

Haschisch, Heroin und Pilze – das Betäubungsmittelstrafrecht beinhaltet eine Vielzahl an Substanzen

Das Betäubungsmittelstrafrecht wird in Deutschland über das Betäubungsmittelgesetz (kurz: BtMG) geregelt. Es legt fest, was im Allgemeinen für den Umgang mit Betäubungsmitteln bzw. Drogen und den Drogenbesitz im Einzelnen gilt. Zu den Drogen gehören im Betäubungsmittelstrafrecht sowohl die bekannten harten Drogen als auch Substanzen, die allgemein als weiche Drogen bezeichnet werden. Grundsätzlich unterteilt das Betäubungsmittelstrafrecht Drogen in

  • nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel: Diese Betäubungsmittel dürfen nicht zur Anwendung gelangen; dies gilt auch dann, wenn es um den therapeutischen Einsatz der Betäubungsmittel geht. Zu den nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln gehören Haschisch, LSD (Lysergid), Mescalin, MDMA (Ecstasy), Heroin und Psilocybin (Zauberpilze).
  • verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel: Diese Substanzen sind alle Rohstoffe, Grundstoffe, Halbsynthetika und Zwischenprodukte, die nicht verschrieben, verabreicht oder zum unmittelbaren Gebrauch überlassen werden dürfen. Zu diesen Betäubungsmitteln gehören z. B. Aminorex, Mazindol, die Blätter des Coca-Strauches oder Thebain.
  • verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel: Diese Betäubungsmittel dürfen per Rezept im Rahmen einer ärztlichen Behandlung verordnet werden. Dazu zählen Kokain, Buprenorphin, Dronabinol, Fentanyl, Methadon, Methylphenidat, Morphin, Opium, Pentazocin und Tilidin.

Wichtig zu wissen: Nicht jeder berauschende Wirkstoff fällt unter unter die Delikte des Betäubungsmittelstrafrechts. Substanzen wie zum Beispiel Mohn, Alkohol oder Muskatnüsse finden sich nicht im BtMG – ihr Konsum ist daher grundsätzlich nicht unter Strafe gestellt. Unsere Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt für Strafrecht in Koblenz verhelfen Ihnen bei Problemen mit dem Betäubungsmittelstrafrecht und damit verbundenen Fragen zu einer rechtssicheren und fairen Lösung.

Als Laie ist es nicht immer einfach, strafbare Drogen von straffreien Rauschmitteln zu unterscheiden. Ein Anwalt für Strafrecht in Koblenz kann Ihnen hier weiterhelfen – dies gilt besonders dann, wenn Sie beschuldigt werden, gegen das Betäubungsmittelstrafrecht verstoßen zu haben und eventuell eine Freiheitsstrafe droht. Ein Strafverteidiger kann dann helfen, dass es nicht zu einer Haftstrafe von vielen Jahren kommt.

Knast durch Kiffen – oder doch straffreier Konsum?

Personen, denen unerlaubter Umgang mit Drogen nachgewiesen werden kann, machen sich strafbar. Dabei ist gem. § 29 BtMG beim Grunddelikt ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen. Je nach Schwere der Tat kann dabei aber auch nur eine Geldstrafe in Betracht kommen.

Im Gegensatz zu anderen Delikten unterscheidet sich beim Betäubungsmittelstrafrecht die Bestrafung und der Strafrahmen in Abhängigkeit von der konkreten Rolle des Täters bei der Tat. Demnach werden Dealer bestraft für

  • den Anbau;
  • die Herstellung;
  • den Handel;
  • das Schmuggeln von Drogen von einem Land in ein anderes und
  • das Verschenken von Drogen.
  • Demgegenüber werden Drogenkonsumenten bestraft für
  • den unerlaubten Besitz von Drogen;
  • den Kauf von Rauschmitteln;
  • die kostenlose Annahme als „Geschenk”;
  • den Diebstahl von Drogen und
  • die Erpressung einer anderen Person, um an Drogen zu gelangen.

Wird Ihnen der Vorwurf gemacht, gegen das BtMG verstoßen zu haben, sollten Sie nicht zögern und meine Kanzlei in Koblenz kontaktieren. Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht unterstütze ich Sie bei Tatvorwürfen aus dem Betäubungsmittelstrafrecht und sorge dafür, dass nach Möglichkeit eine Verfahrenseinstellung angestrebt wird bzw. Ihre Strafe so niedrig wie möglich ausfällt.

Werde ich auch bestraft, wenn ich Drogen zum Eigengebrauch besitze?

Entgegen der weit verbreiteten Ansicht ist der Drogenbesitz zum Eigengebrauch nicht grundsätzlich straffrei. Dies ergibt sich auch aus § 29 BtMG: Dieser benennt explizit den Besitz von Betäubungsmitteln als objektives Tatbestandsmerkmal, sodass darüber auch der Konsum in den Bereich des Betäubungsmittelstrafrecht fällt.

Allerdings ergibt sich aus Absatz 5 der Vorschrift die Möglichkeit, dass das Gericht von Strafe absehen kann, wenn es sich um eine lediglich geringe Menge an Drogen handelt. Jedoch muss das Gericht von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machen: Eine mögliche Einstellung des Verfahrens liegt im Ermessen des zuständigen Gerichts.

Ob in Ihrem Fall das Verfahren eingestellt werden kann, ist maßgeblich von der Art und mitgeführten Menge des Betäubungsmittels abhängig. Allerdings kann ein erfahrener Strafverteidiger versuchen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Als Rechtsanwalt für das Betäubungsmittelstrafrecht in Koblenz biete ich Ihnen hierfür die notwendige Unterstützung und entwickle eine geeignete Verteidigungsstrategie, um eine Bestrafung nach dem Betäubungsmittelgesetz möglichst zu umgehen. Mit unseren Rechtsanwälten im Rechtsgebiet Strafrecht erhalten unsere Mandanten eine fachkundige Rechtsberatung in unserer Kanzlei bei Fragen zum Betäubungsmittelstrafrecht in Koblenz, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Mandantenmeinungen

4,7 / 5,0
basierend auf 56 Bewertungen bei Google aus den letzten 4 Jahren
Rechtsanwälte und seinem Team in einer äußerst komplizierten MR-Rechtsanwälte MR- Rechtsanwälte sind sehr zu empfehlen. Alle dort sind sehr freundlich und hilfsbereit und mehr als kompetent. Schon beim ersten Gespräch wurde… Rechtsanwälte und seinem Team in einer äußerst komplizierten MR-Rechtsanwälte MR- Rechtsanwälte sind sehr zu empfehlen. Alle dort sind sehr freundlich und hilfsbereit und mehr als kompetent. Schon beim ersten Gespräch wurde sich sehr viel Zeit genommen,alle Fragen ausführlich beantwortet und die Sachlage präzise erklärt.
Samena Knop
vor 2 Monaten
Top Anwalt, Kompetent und sympathisch und das wichtigste: Lässt einen nicht im Stich wenn es hart auf hart kommt.
Das Team war auch super. Im freundlich und professionell.
Vielen dank für alles!
Andreas Root
vor 1 Monat
Sehr professionell 👍 hat mir sehr weitergeholfen gerne wieder
Nico Geyer
vor 1 Monat
4,7 / 5,0
bei 56 Bewertungen

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Nizam Süer, Rechtsanwalt in Koblenz
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