Anwalt für Strafrecht in Koblenz

  • Schnelle Terminvergabe
  • Langjährige Erfahrung
  • Persönliche Beratung direkt vor Ort

Pflichtverteidiger: Ihr Anwalt in Koblenz

Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren? Dann brauchen Sie dringend juristische Unterstützung … 

Wer als Beschuldigter in einem Strafverfahren gilt, für den ist die Unterstützung und Verteidigung durch einen Anwalt für Strafrecht von existenzieller Bedeutung: Nicht selten hängt der Ausgang des Verfahrens vor Gericht maßgeblich vom Vorgehen des Strafverteidigers in allen Verfahrensabschnitten ab. Dies gilt auch dann, wenn der Beschuldigte im konkreten Fall nach eigenem Ermessen „ganz klar unschuldig” ist: Die Komplexität der Strafprozessordnung (kurz: StPO) und die Eigenarten der einzelnen Verfahrensstufen wie dem Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung machen es notwendig, dass Beschuldigte einen Verteidiger bestellen, der Ihnen juristische Unterstützung bietet sowie eine drohende Verurteilung und die damit verbundenen Nachteile abwendet.  Unsere Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt für Strafrecht in Koblenz verhelfen Ihnen bei Problemen mit einem Pflichtverteidiger und damit verbundenen Fragen zu einer rechtssicheren und fairen Lösung.

Doch was passiert eigentlich, wenn im Verfahren von einer Pflichtverteidigung die Rede ist? Während in Hollywood-Filmen der Pflichtverteidiger vor allem bei mittellosen und insolventen Mandanten ohne weitere Kosten tätig wird, sieht die StPO die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach § 140 StPO im Rahmen der sogenannten notwendigen Verteidigung unter den folgenden Voraussetzungen zwingend vor:

  1. die Hauptverhandlung findet in der ersten Instanz vor dem Oberlandesgericht oder vor dem Landgericht statt;
  2. der Angeklagte wird eines Verbrechens nach § 12 StGB beschuldigt;
  3. das Verfahren gegen den Angeklagten kann zu einem Berufsverbot führen;
  4. der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft oder in einstweiliger Unterbringung;
  5. der Beschuldigte befand sich mindestens drei Monate wegen einer gerichtlichen Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt und wurde nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung entlassen;
  6. eine Unterbringung des Beschuldigten nach § 81 StPO kommt aufgrund seines psychischen Zustandes in Betracht;
  7. ein Sicherungsverfahren stattfindet;
  8. ein bereits tätiger Verteidiger von der Mitwirkung im Verfahren ausgeschlossen ist. 

Ebenfalls ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers vorgesehen, wenn die Mitwirkung aufgrund der Schwere der Tat oder aufgrund der Fallkonstellation geboten ist oder wenn sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann.

Kann ich den Pflichtverteidiger selbst wählen?

Bei der sogenannten notwendigen Verteidigung muss das Gericht spätestens bei Zulassung der Anklage einen Pflichtverteidiger bestellen. Benennt der Beschuldigte selbst keinen Pflichtverteidiger, wird der Pflichtverteidiger durch das Gericht von Amts wegen beigeordnet. Dazu muss kein separater Antrag gestellt werden. Das Gesetz sieht die Beiordnung eines Pflichtverteidigers immer dann vor, wenn ein Grund vorliegt, durch den die Bestellung im Rahmen der Verteidigung vorgeschrieben ist. Mit unseren Rechtsanwälten im Rechtsgebiet Strafrecht erhalten unsere Mandanten eine fachkundige Rechtsberatung in unserer Kanzlei bei Fragen zum Pflichtverteidiger in Koblenz, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Damit haben Sie die grundsätzliche Möglichkeit, Ihren Pflichtverteidiger im konkreten Fall selbst zu benennen. Um bei der Auswahl des Pflichtverteidigers keine Nachteile zu erleiden, sollten Sie auf mein Know-how als Rechtsanwalt für Strafrecht in Koblenz vertrauen. Ich unterstütze Sie in allen Verfahrensabschnitten und entwickele die für Sie individuell passende Verteidigungstaktik

Anwaltskanzlei für Strafrecht in Koblenz: Wählen Sie die für Sie optimale Pflichtverteidigung!

Im Fall einer notwendigen Verteidigung können Sie von Beginn an die Weichen für einen möglichst erfolgreichen Verlauf des Verfahrens stellen, indem Sie Kontakt zu meiner Kanzlei in Koblenz aufnehmen und auf meine Unterstützung im Strafverfahren setzen. Dabei sollten Sie nicht zögern: Gerade im Strafverfahren ist Zeit oft eine entscheidende Komponente, die nicht selten Einfluss auf den Verfahrensverlauf hat. Als Ihr Anwalt sollte ich in Ihrem Fall daher so schnell wie möglich am Verfahren mitwirken. 

Ein Rechtsanwalt für Strafrecht steht Ihnen nicht nur als Pflichtverteidiger zur Seite, sondern unterstützt Sie auch bei allen anderen Schwierigkeiten rund um das Strafverfahren und nimmt im Rahmen der Akteneinsicht Einblick in die Ermittlungsakte, um ein faires Verfahren in Ihrem Fall für Sie sicherzustellen und einen Überblick über die Sach- und Rechtslage zu erlangen.

Mandantenmeinungen

4,7 / 5,0
basierend auf 56 Bewertungen bei Google aus den letzten 4 Jahren
Rechtsanwälte und seinem Team in einer äußerst komplizierten MR-Rechtsanwälte MR- Rechtsanwälte sind sehr zu empfehlen. Alle dort sind sehr freundlich und hilfsbereit und mehr als kompetent. Schon beim ersten Gespräch wurde… Rechtsanwälte und seinem Team in einer äußerst komplizierten MR-Rechtsanwälte MR- Rechtsanwälte sind sehr zu empfehlen. Alle dort sind sehr freundlich und hilfsbereit und mehr als kompetent. Schon beim ersten Gespräch wurde sich sehr viel Zeit genommen,alle Fragen ausführlich beantwortet und die Sachlage präzise erklärt.
Samena Knop
vor 2 Monaten
Top Anwalt, Kompetent und sympathisch und das wichtigste: Lässt einen nicht im Stich wenn es hart auf hart kommt.
Das Team war auch super. Im freundlich und professionell.
Vielen dank für alles!
Andreas Root
vor 1 Monat
Sehr professionell 👍 hat mir sehr weitergeholfen gerne wieder
Nico Geyer
vor 1 Monat
4,7 / 5,0
bei 56 Bewertungen

Möchten Sie mich sprechen?

Schnelle Terminvergabe

0261 - 943 930 32
Nizam Süer, Rechtsanwalt in Koblenz
Schnelle Terminvergabe
0261 - 943 930 32
Zum Seitenanfang navigieren