Anwalt für Verkehrsrecht in Koblenz

  • Schnelle Terminvergabe
  • Langjährige Erfahrung
  • Persönliche Beratung direkt vor Ort

Verkehrsstrafrecht: Ihr Anwalt in Koblenz

Trunkenheit am Steuer? Rotlichtverstoß? Fahrerflucht?

Durch den stetig wachsenden Straßenverkehr steigt auch die Anzahl der Verkehrsdelikte. Die Statistik verzeichnet Jahr für Jahr eine Vielzahl an Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die ganz unterschiedlichen Ursprungs sind. Hauptsächlich gehören dazu:

  • Geschwindigkeitsverstöße;
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis;
  • Trunkenheitsfahrten;
  • Fahren unter Drogeneinfluss;
  • Fahrerflucht;
  • illegale Autorennen;
  • Nötigung;
  • Kennzeichenmissbrauch;
  • unterlassene Hilfeleistung und
  • Gefährdung des Straßenverkehrs.

Ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat: Alle genannten Delikte im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr fallen in den Bereich des Verkehrsstrafrechts. Dieses ist zwar nicht als eigenständiger Rechtsbereich im Gesetz geregelt, erfährt aber durch die Normen des StGB eine Regulierung. Als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt für Verkehrsrecht in Koblenz verhelfe ich Ihnen bei Problemen mit dem Verkehrsstrafrecht und damit verbundenen Fragen zu einer rechtssicheren und fairen Lösung.

Das Verkehrsstrafrecht wird maßgeblich durch die Vorgaben des Strafgesetzbuches geprägt. Damit wird gleichzeitig deutlich, dass der Gesetzgeber den genannten Delikten ein höheres Maß an Unrecht und krimineller Energie einräumt, als dies beispielsweise bei reinen Ordnungswidrigkeiten der Fall ist.

Wird gegen Sie wegen einer Verkehrsstraftat ermittelt, ist es wichtig, mich schon im Ermittlungsverfahren als Anwalt für Verkehrsstrafrecht hinzuzuziehen. Ich begleite Sie nicht nur im Rahmen des Ermittlungsverfahrens, sondern auch dann, wenn es zu einem Prozess kommt und möglicherweise nicht nur Ihre Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht, sondern auch eine Freiheitsstrafe in Betracht kommt. Hierbei ist es unerlässlich, eine individuell passende Verteidigungsstrategie zu entwerfen und über die zur Verfügung stehenden Mittel wie der Akteneinsicht die mit dem Verfahren einhergehenden Risiken zu minimieren. 

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Im Ermittlungsverfahren ist schnelles Handeln gefragt!

Auch dann, wenn Sie von Ihrer Unschuld überzeugt sind: Wird Ihnen ein Verkehrsdelikt vorgeworfen, gilt vor allem, dass Sie eine polizeiliche Einlassung ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt in jedem Fall vermeiden sollten. Äußerungen im Rahmen einer Vernehmung bzw. einer Einlassung können sich im Verlauf als eklatante Fehler erweisen. Stattdessen sollten Sie sofort Kontakt zu meiner Kanzlei für Verkehrsstrafrecht in Koblenz aufnehmen. So haben Sie die Möglichkeit, über mich per Akteneinsicht eine Übersicht über den Fall zu erhalten und wir können gemeinsam eine individuell passende Verteidigungsstrategie erarbeiten.

Nehmen Sie das Ermittlungsverfahren ernst: Durch Verkehrsdelikte kann es zu empfindlichen Sanktionen kommen wie zum Beispiel:

  • Anordnung eines Fahrverbots;
  • Entzug der Fahrerlaubnis;
  • Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (kurz: MPU);
  • Bußgeldern und
  • Freiheitsstrafen.

Keine Zeit verlieren – Anwaltskanzlei kontaktieren!

Werden Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren vorgeladen, sollten Sie keine Zeit verlieren: Kontaktieren Sie vor einer Einlassung unverzüglich meine Kanzlei in Koblenz! Als Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht kümmere ich mich so schnell wie möglich um Ihre Verteidigung und bereite die notwendigen Schritte vor, die im Verfahren gegen Sie notwendig sind. Mit mir als Rechtsanwalt im Rechtsgebiet Verkehrsrecht erhalten meine Mandanten eine fachkundige Rechtsberatung in meiner Kanzlei bei Fragen zum Verkehrsstrafrecht in Koblenz, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Wichtig zu wissen: Jede Äußerung, die Sie während einer Einlassung oder Vernehmung von sich geben, kann im weiteren Verlauf des Verfahrens gegen Sie verwendet werden. Daher ist es dringend anzuraten, sich zuerst mit mir auszutauschen.

Anwaltskanzlei für Verkehrsstrafrecht in Koblenz: Ich unterstütze Sie in allen Verfahrensabschnitten

Werden Sie verurteilt, kann das den Führerschein, aber auch die Freiheit kosten. Das gilt es zu vermeiden! In meiner Funktion als Anwalt für Verkehrsstrafrecht helfe ich Ihnen dabei, schon im Ermittlungsverfahren die richtigen Weichen zu stellen und eine passende Verteidigung für die vorgebrachten Anschuldigungen zu entwerfen.

Bedenken Sie auch, dass Sie auch einer Vorladung zur Vernehmung nicht folgen müssen. Den Termin bei der zuständigen Polizeibehörde müssen Sie weder wahrnehmen noch absagen. Auch hierbei besteht immer das Risiko, dass über scheinbar harmlose Gespräche Informationen abgefragt werden, die Ihnen im anschließenden Verfahren nachteilig ausgelegt werden!

Mandantenmeinungen

4,7 / 5,0
basierend auf 56 Bewertungen bei Google aus den letzten 4 Jahren
Rechtsanwälte und seinem Team in einer äußerst komplizierten MR-Rechtsanwälte MR- Rechtsanwälte sind sehr zu empfehlen. Alle dort sind sehr freundlich und hilfsbereit und mehr als kompetent. Schon beim ersten Gespräch wurde… Rechtsanwälte und seinem Team in einer äußerst komplizierten MR-Rechtsanwälte MR- Rechtsanwälte sind sehr zu empfehlen. Alle dort sind sehr freundlich und hilfsbereit und mehr als kompetent. Schon beim ersten Gespräch wurde sich sehr viel Zeit genommen,alle Fragen ausführlich beantwortet und die Sachlage präzise erklärt.
Samena Knop
vor 2 Monaten
Top Anwalt, Kompetent und sympathisch und das wichtigste: Lässt einen nicht im Stich wenn es hart auf hart kommt.
Das Team war auch super. Im freundlich und professionell.
Vielen dank für alles!
Andreas Root
vor 1 Monat
Sehr professionell 👍 hat mir sehr weitergeholfen gerne wieder
Nico Geyer
vor 1 Monat
4,7 / 5,0
bei 56 Bewertungen

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Themen im Verkehrsrecht

Abstandsverstoß

Zu dicht aufgefahren auf der Autobahn? Wenden Sie sich an mich, da die Abstandsmessungen oft nicht eindeutig sind. Häufig treten Fragen auf, weshalb es sinnvoll ist, einen erfahrenen Anwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht einer Kanzlei in Koblenz zu beauftragen.

Abstandsmessungen nehmen immer mehr zu – sind Sie doch eine prima Einnahmequelle. Allerdings sollte man sich auf eine Abstandsmessung nicht ungeprüft verlassen, da man dort immer wieder Fehlerquellen entdecken kann – unschöne Punkte in Flensburg und/oder ein Fahrverbot können so vermieden werden.

Alkohol oder Drogen

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr sind immer ein schwerer Vorwurf, der den Führerschein gefährdet.

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Gerade wenn Alkohol oder andere unerlaubte berauschende Mittel im Straßenverkehr vorgeworfen werden, sollte man einen erfahrenen Verteidiger für das Rechtsgebiet Verkehrsrecht engagieren. Besonders wenn ein Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg bereits einige Punkte aufweist, können die für den Regelverstoß verhängten Punkte zum Problem werden.

Wenn Sie unter Einfluss von Drogen Auto fahren, begehen Sie eine Straftat gemäß Betäubungsmittelgesetz oder aber eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit. Mit welcher Strafe Drogen am Steuer geahndet werden, hängt von der Häufigkeit der Vergehen ab.

Bußgeld und Ordnungswidrigkeit

Vielfahrer sind häufig auf ihren Führerschein angewiesen und gerade diese haben die höhere Wahrscheinlichkeit, bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt zu werden – zum Beispiel, wenn Sie bei Dunkelrot über die Ampel gefahren, zu schnell oder zu dicht aufgefahren sind. Ein Bußgeldbescheid oder ein Anhörungsbogen sind daher immer ein Anlass, um Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Koblenz zu kontaktieren. Denn nicht immer sind die Vorwürfe gerechtfertigt.

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Die meisten Vergehen im Straßenverkehr sind Ordnungswidrigkeit und sind sozusagen die „kleine Schwester“ der Straftat. Dazu gehört beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel.

Solche „kleinen“ Verletzungen von Rechtsvorschriften werden mit einer Geldbuße durch einen Bußgeldbescheid geahndet. So gelten bei Ordnungswidrigkeiten im Vergleich zum Strafrecht u.a. andere Verjährungsregeln – eine Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht kann bereits nach 3 Monaten verjährt sein. Trotzdem gilt es bei einem Bußgeldbescheid, schnell zu sein, da er schon zwei Wochen nach seiner Zustellung rechtskräftig wird. Die Höhe des Bußgeldes ergibt sich dabei aus dem Bußgeldkatalog. Zu der Geldbuße müssen zusätzlich Kosten und Auslagen gezahlt werden. Ungeprüft sollten Sie aber eine Geldbuße nie akzeptieren.

Wussten Sie, dass ca. 45% aller Bußgeldbescheide mit kleineren bis größeren Mängeln versehen sind? Das ist unsere Chance, aus dem Vorwurf unbeschadet herauskommen zu können!

Bei drohendem Bußgeld gilt immer:

  • keine Aussagen machen
  • Keine Schuldeingeständnisse abgeben
  • Einspruch gegen Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen einlegen

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid in der Post haben, sollten Sie immer mit Ihrem Rechtsanwalt der Kanzlei in Koblenz über den erhobenen Vorwurf und die Möglichkeiten einer Verteidigung sprechen. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht kennt alle möglichen Fehlerquellen und Methoden, um Bußgelder zu vermeiden, zu mindern und im besten Fall den Führerschein zu erhalten. Ich biete Ihnen immer eine erste Einschätzung Ihres Vorganges. Dazu benötige ich als Ihr Rechtsanwalt nur den Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid von Ihnen, den Sie mir per E-Mail zu kommen lassen können. Entwickeln Sie gemeinsam mit mir eine sinnvolle und erfolgversprechende Strategie. Ich vertrete Sie gegenüber der Polizei, den Bußgeldbehörden und Gerichten bundesweit.

Fahrverbot

Wenn Ihnen ein Fahrverbot angedroht wird, dann wird Ihnen ein sogenannter schwerer Verstoß gegen den Bußgeldkatalog, wie beispielsweise eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung, vorgeworfen.

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Schwere Verstöße werden mit einem Fahrverbot von mindestens einem Monat geahndet. Da der Führerschein für viele beruflich unabdingbar ist, sollten Sie sofort einen routinierten Rechtsanwalt im Verkehrsrecht aus Koblenz an Ihrer Seite haben. Dieser prüft die Möglichkeiten, durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, das Fahrverbot zu verhindern. Zumeist können Sie mit Hilfe eines Rechtsanwalts das drohende Fahrverbot auf einen für Sie passenden Zeitraum verschieben. Sprechen Sie meine Kanzlei in Koblenz an, wenn Sie mal wieder viel zu schnell, viel zu dicht aufgefahren sind oder bei Rot geblitzt wurden.

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Ordnungswidrigkeit

Die meisten Vergehen im Straßenverkehr sind Ordnungswidrigkeiten und sind sozusagen die „kleine Schwester“ der Straftat. Dazu gehört beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel.

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Solche „kleinen“ Verletzungen von Rechtsvorschriften werden mit einer Geldbuße durch einen Bußgeldbescheid geahndet. So gelten bei Ordnungswidrigkeiten im Vergleich zum Strafrecht u. a. andere Verjährungsregeln – eine Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht kann bereits nach drei Monaten verjährt sein. Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, dann sollten Sie den telefonischen Erstkontakt nutzen, um mehr über die bestehenden Möglichkeiten und meine Arbeit zu erfahren.

Rotlichtverstoß

Noch schnell über die Ampel huschen – und schon ist es passiert: Der Rotlichtverstoß ist nach den Geschwindigkeitsüberschreitungen das zweithäufigste Verkehrsvergehen.

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So harmlos er klingt, so kann er wegen eines schnell drohenden Fahrverbots für den Betroffenen erhebliche Auswirkungen haben und sogar existenzbedrohend sein. Meine Kanzlei in Koblenz hilft auch hier, indem ich als Anwalt für Verkehrsrecht den Vorwurf auf seine Rechtmäßigkeit überprüfe.

Nizam Süer, Rechtsanwalt in Koblenz
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