Anwalt für Strafrecht in Koblenz

Vorladung? Anklage? Strafbefehl? Hausdurchsuchung?

Sie sind in ein Strafverfahren verwickelt? Haben Sie eine Vorladung zur Vernehmung von der Polizei zugestellt bekommen oder eine Anklageschrift / einen Strafbefehl erhalten? Dann sollten Sie schnell handeln und einen Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren, denn es geht um Ihre Zukunft! Nehmen Sie ein Strafverfahren nie auf die leichte Schulter, da die falsche Verteidigungsstrategie viele Risiken für Sie birgt. Meine erfahrene Anwaltskanzlei in Koblenz ist jetzt Ihr richtiger Ansprechpartner.

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Wurde Ihr Haus, Wohnung oder Büro durchsucht und Ihr Computer und andere Speichermedien beschlagnahmt? Ein Haftbefehl wurde erlassen? Oder ist ein Angehöriger von Ihnen bereits in Untersuchungshaft oder Strafhaft? Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Strafrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Koblenz zu geben. Egal, was passiert ist: Verlieren Sie nie Zeit! Schweigen Sie und rufen Sie so schnell wie möglich einen kompetenten Rechtsanwalt für Strafrecht an, der Ihre Rechte und Ihre Verteidigung sofort wahrnimmt. Ich vertrete meine Mandanten in allen Abschnitten eines Ermittlungs- und Strafverfahrens (Hauptverhandlung, Berufungsverhandlung, Revision). Kontaktieren Sie mich auch, wenn es um Strafvollstreckung oder Strafvollzug geht. Rufen Sie sofort in meiner Rechtsanwaltskanzlei in Koblenz an!

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Ihr Strafverteidiger in Koblenz rät zu diesen 3 wichtigen Punkten:

  1. Machen Sie keine Angaben gegenüber Polizei oder Dritten! Auch der Vernehmungstermin bei der Polizei ist tabu – gehen Sie nicht hin.
  2. Rufen Sie einen Rechtsanwalt einer Kanzlei für Strafrecht in Koblenz an.
  3. Unterschreiben Sie nichts: keine Unterschrift auf Erklärungen und Protokolle.

Als Ihr Rechtsanwalt kümmere ich mich von nun an um alles: Ich kläre Sie offen und ehrlich über alle bevorstehenden möglichen Maßnahmen wie Durchsuchung, Observation, Telefonüberwachung auf und trage alle entlastenden Umstände zusammen, um eine kompetente und effiziente Verteidigung zu garantieren. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Strafrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Koblenz eine umfassende Beratung und Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten.

Meine Aufgabe als Rechtsanwalt für Strafrecht in Koblenz ist die Prüfung aller Ermittlungsergebnisse und Beweismittel, um im nächsten Schritt eine gut durchdachte und geschickte (schriftliche) Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft und/oder dem Gericht vorzubereiten.

Mit meiner Rechtsanwaltskanzlei in Koblenz unterstütze ich meine Mandanten:

  • Ich nehme sofort telefonisch Kontakt mit der Polizei auf
  • Als Ihr Anwalt für Strafrecht beantrage ich Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft
  • Ich sichte die Ermittlungsergebnisse und werte die Beweismittel aus
  • Als Ihr Rechtsanwalt verfasse ich bei Bedarf eine umfassende Stellungnahme zur Aufklärung des Sachverhalts
  • Ich lenke die Ermittlungen in die von uns gewünschte Richtung

Vertrauen Sie mir und meiner Arbeit als Anwalt für Strafrecht in Koblenz. Denn nur, wer über alle Details und Eventualitäten informiert ist, kann angemessen und sinnvoll reagieren. Zusätzlich stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei in Koblenz mit unserer Expertise in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, BankrechtBaurechtErbrechtInkassoMietrechtVerkehrsrechtVersicherungsrecht und Vertragsrecht beratend zur Seite.

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Themen im Strafrecht

Bestechung

Was gilt als erlaubter Freundschaftsdienst und wann ist die Grenze zur Bestechung überschritten? Als juristischer Laie wird es Ihnen oft kaum möglich sein, die genauen gesetzlichen Regelungen zu durchschauen und sich zuverlässig im Rahmen der Gesetze zu bewegen. Insbesondere bei Geschäften mit Immobilien oder Vermögenswerten kann es passieren, dass Sie unbewusst eine illegale Vorteilsnahme gewähren oder in Anspruch nehmen. In jedem Fall ist es ein sinnvoller Schritt, sich im Vorfeld mit mir als Rechtsanwalt für Strafrecht über die geplante Unternehmung oder Transaktion zu unterhalten. Insbesondere dann, wenn Sie selbst mit einer gewissen Unsicherheit ringen, ist die Beratung durch einen Rechtsexperten ein elementarer Bestandteil für den rechtssicheren Abschluss Ihrer Wirtschaftstätigkeit.

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Es kann allerdings vorkommen, dass Sie sich plötzlich einem Korruptionsvorwurf gegenübersehen und gegen Sie wegen Bestechung ermittelt wird. In einem solchen Fall rate ich Ihnen dringend, mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht Kontakt aufzunehmen und sich über Ihre juristischen Optionen beraten zu lassen. Die strafrechtlichen Details des Bestechlichkeits- bzw. Bestechungsvorwurfes regelt der § 299 des Strafgesetzbuches. Sobald Sie demnach im Geschäftsbetrieb unlautere Vorteile gewähren oder in Anspruch nehmen, ist schnell der Straftatbestand erfüllt. Diese Grenzen sind oftmals fließend und nicht leicht erkennbar. Als Rechtsanwalt verteidige ich Sie gegen Vorwürfe und arbeite gemeinsam mit Ihnen eine erfolgversprechende Verhandlungsstrategie aus.

Betäubungsmittelstrafrecht

Es geht um Drogen! Sind diese im Spiel, dann ist das Strafrecht automatisch involviert. Wenn Ihnen ein Tatbestand aus dem Betäubungsmittelstrafrecht zur Last gelegt wird, sollten Sie sich unbedingt fachkundige Hilfe eines Anwalts für Strafrecht suchen! Das Betäubungsmittelstrafrecht ist auch unter dem Begriff „Drogenstrafrecht “ bekannt. Die gesetzlichen Regelungen findet man im Betäubungsmittelgesetz, kurz BtMG, das ein Teil des Rechtsgebiets Strafrecht ist. Der Konsum von Drogen steht nicht unter Strafe – der Anbau von Betäubungsmitteln, der Besitz, das Handeln oder die Ein- oder Ausfuhr und das in den Verkehr bringen, ist jedoch ein Straftatbestand.

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Betrugsdelikte

Wenn es durch eine Täuschung zu einer Vermögensverschiebung eines Anderen kommt, so spricht man juristisch von Betrug. Geht man vom genauen Wortsinn des StGB aus, so begeht derjenige Betrug, der fremdes Vermögen schädigt, indem er durch Täuschung eine irrtumsbedingte Verfügung über dessen Vermögen veranlasst, um einen eigenen oder fremden Vermögensvorteil herbeizuführen. Das kann schon bei der falschen Angabe in einem Formular der Fall sein! Entscheidend ist allerdings, ob der Betrüger arglistig vorgegangen ist. Kontaktieren Sie mich als Anwalt im Strafrecht, wenn Ihnen Sozialleistungsbetrug, Versicherungsbetrug oder andere Täuschungshandlungen vorgeworfen werden.

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Erpressung

Sie haben eine Anzeige wegen Erpressung erhalten? Das kann Ihnen bis zu 5 Jahre Gefängnis einbringen oder mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden. Handeln Sie schnell und melden Sie sich bei mir – Ihrem Anwalt für Strafrecht in Koblenz!

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Sie haben eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung von der Polizei bekommen, wurden angeklagt oder haben einen Strafbefehl oder eine Ladung zum gerichtlichen Hauptverhandlungstermin erhalten? Wer einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohungen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, sollte sich schnell anwaltliche Hilfe holen. Als kompetenter Anwalt meiner Rechtanwaltskanzlei in Koblenz werde ich Sie tatkräftig unterstützen und Ihre Belange durchsetzen.

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Jugendstrafrecht

Auch wenn man noch jugendlich oder Heranwachsender ist, entgeht man nicht dem Strafrecht! Das sogenannte Jugendstrafrecht hat zwar andere Ziele als das herkömmliche Strafrecht, es bedarf jedoch guter anwaltlicher Verteidigung, um die Zukunft nicht zu verbauen.

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Bei den Delikten unterscheidet sich das Jugendstrafrecht nicht vom Strafrecht für Erwachsene. Der Unterschied liegt bei genauer Betrachtung bei den verfahrensrechtlichen Vorschriften wie beispielsweise dem Ausschluss der Öffentlichkeit bei einer Gerichtsverhandlung. Auch das Strafmaß ist ein anderes. Denn beim Jugendstrafrecht steht immer der Erziehungsgedanke im Vordergrund – der Jugendliche soll daraus etwas lernen. Das Ziel eines Rechtsbeistandes sollte immer die Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft sein, bevor es überhaupt zu einer Verhandlung kommt. Akkurat und besonnen muss eine Verteidigung bei Delikten im Jugendstrafrecht sein, um einem jungen Menschen nicht die Zukunft zu verbauen. Als Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Koblenz habe ich langjährige Erfahrung. Vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei und ich setze mich für Ihr Recht ein.

Körperverletzung

Wenn gegen Sie aufgrund einer mutmaßlichen Körperverletzung ermittelt wird, sollten Sie umgehend einen strafrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin kontaktieren. Die Grauzone ist groß: War es vielleicht Notwehr? Bei Körperverletzungsdelikten heißt es, schnell zu sein, da die Ermittlungsbehörden und Gerichte sofort eingreifen. Da teilweise sehr hohe Strafandrohungen bei einer gefährlichen oder schweren Körperverletzung aufgerufen werden, kommt es auf einen kompetenten Anwalt für Strafrecht an, der die Klaviatur diverser Verteidigungsmöglichkeiten genau kennt und beherrscht. Als Rechtsanwalt für Strafrecht helfe ich Ihnen sofort und prüfe genau besonders hinsichtlich sogenannter rechtfertigender Umstände.

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Maßregelvollzug

Der Maßregelvollzug ist bei Vorliegen einer verminderten Schuldfähigkeit oder gar einer kompletten Schuldunfähigkeit vorgesehen. Da es sich hierbei um einen sehr komplexen strafrechtlichen Prozess handelt, bin ich als Anwalt selbstverständlich nach der Anordnung des Maßregelvollzugs weiterhin für Sie da. Nur mit einem psychiatrischen Gutachten kann die Empfehlung für einen Maßregelvollzug erstellt werden. Allerdings sind diese Gutachten oft fehleranfällig, weshalb eine Prüfung durch mich unbedingt notwendig ist. Hinzu kommt, dass der Maßregelvollzug zeitlich unbegrenzt ist. Daher ist es umso wichtiger, eine umfassende Beratung durch mich als Rechtsanwalt für Strafrecht zu erhalten, damit Ihre Situation nicht noch schwieriger als ohnehin schon wird.

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Nebenklage

Sie sind das Opfer einer Straftat geworden? Wussten Sie, dass Sie dann eventuell als Nebenkläger auftreten und Schadensansprüche geltend machen können?

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Nicht nur Täter benötigen einen Strafverteidiger, sondern oft ist es durchaus sinnvoll, dass auch das Opfer sachgerecht durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht vertreten wird.

Opfer von Gewalttaten können in einem Strafprozess als Nebenkläger auftreten. Die Nebenklage ist dabei ein Mittel des Opferschutzes. Die Strafprozessordnung bietet Verletzten oder Geschädigten einer Straftat die Möglichkeit, im Wege einer Nebenklage aktiv am Strafverfahren teilzunehmen. Zusätzlich haben Opfer so die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen (sog. Adhäsionsverfahren). Das kann Opfern von Gewalttaten ein oft sehr aufwendiges und kostenintensives Zivilrechtsverfahren ersparen. Als Anwalt für Strafrecht kenne ich mich da genau aus und bin Ihr kompetenter Partner. Rufen Sie für einen Erstkontakt in meiner Kanzlei in Koblenz an.

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Notwehr

Bei der Notwehr handelt es sich um einen Rechtfertigungsgrund. Denn wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt gemäß § 32 Abs. 1 StGB nicht rechtswidrig. Ob es sich bei einer Tat um Notwehr handelt, spielt in einem Strafprozess eine wesentliche Rolle. Bei Notwehr wird ein Angriff abgewehrt, der auf einen persönlich gerichtet ist. Die Frage, ob es sich bei einer Tat um Notwehr handelt, entscheidet in Strafprozessen um Mord, Totschlag oder Körperverletzung über einen Freispruch oder eine Verurteilung. Lassen Sie sich daher unbedingt von mir als Ihrem kompetenten Anwalt für Strafrecht beraten, um eine Verurteilung abzuwenden!

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Opferrechte

Sie sind Opfer einer Straftat geworden? In vielen Fällen haben Sie anschließend Schadensersatzansprüche gegen den Täter. Mit meiner Hilfe als Ihr auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt setzen Sie diese erfolgreich durch. In einigen Fällen ist es auch möglich, die kostenlose Unterstützung eines Opferanwalts zu beanspruchen. Als Opfer genießen Sie gegenüber dem Täter umfangreiche Opferschutzrechte und Zeugenschutzrechte. Diese dienen dazu, weiteren Schaden durch den Täter von Ihnen abzuwenden sowie den Prozess mit so wenig Unannehmlichkeiten für Sie wie möglich zu gestalten. Zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden, um die bestmögliche Unterstützung Ihres Falls zu erhalten.

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Opfervertretung

Das Opfer einer Straftat kann während des Strafverfahrens als Nebenkläger auftreten. Als Nebenkläger verfügen Sie über einige sehr wichtige Rechte und können Beweis- oder Befangenheitsanträge stellen oder das Gutachten eines Sachverständigen einfordern. Als Rechtsanwalt für Strafrecht stelle ich sicher, dass Ihre Rechte vollständig gewahrt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass das Recht zur Nebenklage nicht immer zur Anwendung kommt. § 395 StPO sieht klare Regelungen vor, bei welchen Straftaten eine Nebenklägerschaft möglich ist. Ob und in welchem Umfang daher eine Opfervertretung sinnvoll ist, lässt sich am besten durch die Beratung eines Rechtsanwalts für Strafrecht in Erfahrung bringen.

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Pflichtverteidiger

Wenn Sie sich einem Strafverfahren gegenübersehen, dann kann unter Umständen eine Pflichtverteidigung notwendig werden, denn: Niemand soll in einem Strafverfahren, wenn eine Verurteilung von mindestens einem Jahr droht, allein für das eigene Schicksal verantwortlich sein und die Möglichkeit für einen fairen Prozess haben. Als ausgebildeter Rechtsanwalt habe ich umfassende Erfahrungen in der Arbeit als Pflichtverteidiger und werde selbstverständlich auch Ihren Fall mit Nachdruck vertreten. Insbesondere in schweren Fällen wie einer Körperverletzung oder Sexualstraftat ist ein Pflichtverteidiger unabdingbar. Ebenso in Fällen, die ein Berufsverbot nach sich ziehen können und wenn Sie sich in Untersuchungshaft befinden.

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Pflichtverteidigung

Wer in Konflikt mit dem Strafrecht gerät, bedarf oft juristischen Beistands eines Rechtsanwalts. Doch nicht jeder Straffällige verfügt im Vorfeld über einen selbst gewählten Anwalt. Für Fälle, in denen dem Beschuldigten ein Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr) vorgeworfen wird, existieren Pflichtverteidiger. Auch als Rechtsanwalt einer Kanzlei in Koblenz übernehme ich häufig die Rolle des gerichtlich beauftragten Pflichtverteidigers.

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Sollte ein Straftäter einem Gerichtsverfahren gegenüberstehen, bei dem der Gesetzgeber die Gefahr sieht, dass der Täter nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen, wird ein Pflichtverteidiger bestellt. Dieser Fall tritt insbesondere dann ein, wenn zuvor kein vom Täter gewählter Anwalt zur Verteidigung bestimmt wurde. Sobald der in § 140 StPO geregelte Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, muss dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden.

Raub

Das Gesetz definiert den Raub als eine Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt oder mittels einer Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben. Dazu bedarf es der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Raub wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren geahndet und ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen!

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Raub ist ein Eigentumsdelikt, das dann vorliegt, wenn ein Diebstahl unter Einsatz von Nötigungsmitteln, also Drohungen oder Gewalt, begangen wird. Raub wird „nicht unter einem Jahr“ geahndet und macht ihn zu einem Verbrechen, bei dem immer ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vorliegt. Das bedeutet für Sie: Rufen Sie sofort mich als Ihren Anwalt für Strafrecht in meiner Kanzlei in Koblenz an!

Strafbefehl

Auf die Vorladung als Beschuldigter erfolgt oft ein Strafbefehl. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie dringendst die Beratung eines Anwalts aufsuchen. Legen Sie nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch dagegen ein, gilt der Strafbefehl als gültig. Dadurch kann nun ein rechtsgültiges Urteil samt Strafe gegen Sie vollstreckt werden. Das gilt es mit allen Kräften zu vermeiden. Sie sollten daher keine Zeit verlieren und umgehend mit mir als Rechtsanwalt in Koblenz Kontakt aufnehmen. Ich überprüfe die Rechtmäßigkeit des gegen Sie erlassenen Strafbefehls und lege Widerspruch ein.

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Das Ausstellen eines Strafbefehls stellt den Abschluss der Ermittlungsarbeiten der Staatsanwaltschaft dar. Sollten Sie für schuldig befunden worden sein, wird vor Gericht ein Strafbefehl beantragt. Dies geschieht allerdings nur, wenn die mögliche Höchststrafe ein Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zu erwarten ist. Damit es nicht dazu kommt, müssen Sie Einspruch erheben und dadurch eine Verhandlung mit Gericht und Staatsanwaltschaft ermöglichen. Kontaktieren Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt nach Erhalt des Strafbefehls, um so schnell wie möglich die notwendigen Schritte zu Ihrer strafrechtlichen Verteidigung einzuleiten. Ich bin darauf spezialisiert, Verhandlungen gegen Strafbefehle zu führen und meine Mandanten vor schwerwiegenderen Konsequenzen zu schützen. Gerne berate ich Sie noch heute zu Ihren rechtlichen Handlungsoptionen und arbeite eine sinnvolle Verfahrensstrategie aus.

Strafvollstreckung

Ein Strafverfahren ist eine komplexe Angelegenheit. Selbst dann, wenn es trotz aller Bemühungen zu einer Verurteilung und einer Strafvollstreckung kommt, ist damit meine Arbeit als Anwalt für Strafrecht noch lange nicht vorbei. Ich verfüge über eine Reihe von rechtlichen Mitteln, die es Ihnen ermöglichen, nicht unverzüglich den Strafvollzug antreten zu müssen. Im Strafrecht wird dieser Vorgang als Vollstreckungsaufschub gemäß § 456 StGB bezeichnet. Selbstverständlich existieren für eine Bewilligung eines solchen Antrages eine ganze Reihe an spezifischen Voraussetzungen. Ob ein Antrag auf Vollstreckungsaufschub in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat, prüfe ich als Ihr Anwalt für Strafrecht.

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Strafvollzug

Wer rechtskräftig zu einer Haftstrafe mit Freiheitsentzug verurteilt wird, den erwartet kurz danach der Antritt des Strafvollzugs. Wer denkt, damit ist meine Arbeit als Anwalt für Strafrecht abgeschlossen, irrt. Ich kümmere mich darum, den Haftaufenthalt so kurz und angenehm wie möglich zu machen. Eine Inhaftierung im Strafvollzug stellt für Sie und Ihre Angehörigen eine Zeit voller Belastungen dar. Eine Vollzugslockerung kann beispielsweise eine Unterbringung im offenen Vollzug sein. Dafür stehen mir als Rechtsanwalt für Strafrecht eine ganze Reihe an juristischen Mitteln zur Verfügung. Sprechen Sie auf jeden Fall mit mir, damit wir die Bedingungen des Strafvollzugs zu Ihren Gunsten ändern können.

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Tötungsdelikte

Sie sind beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben, bei der ein Mensch (fast) getötet wurde? Bei einem Tötungsdelikt zählen die Details und eine gute Verteidigung, um aus dem Vorwurf Mord (lebenslange Freiheitsstrafe) einen Totschlag (Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren) oder Körperverletzung mit Todesfolge (Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren) zu machen.

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In diesem Fall ist es unabdingbar sofort mich als Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht aus der Anwaltskanzlei in Koblenz zu beauftragen, da ein Strafverfahren wegen eines Tötungsdeliktes nie allein zu meistern ist.

Zu den Tötungsdelikten zählen neben dem Mord:

  • Totschlag nach § 212 StGB
  • Tötung auf Verlangen nach § 216 StGB
  • Fahrlässige Tötung nach § 222 StGB
  • Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB
  • Raub mit Todesfolge nach § 251 StGB
  • Brandstiftung mit Todesfolge nach § 306c StGB
  • Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge nach § 178 StGB
  • Erpresserische Menschenraub bzw. Geiselnahme mit Todesfolge nach § 239a Abs. 3 StGB

Vertrauen Sie mir als Ihrem Strafverteidiger aus der Kanzlei in Koblenz und meiner Expertise im Strafprozess!

Umweltstrafrecht

Der Umweltschutz gewann im Laufe der letzten Jahre immer mehr zivilgesellschaftliche, aber auch juristische Bedeutung. Mittlerweile stehen Gewässer, Böden und die Luft als sogenannte Umweltmedien unter besonderem strafrechtlichem Schutz. Insbesondere landwirtschaftliche Betriebe sowie Unternehmen, die der chemieverarbeitenden Industrie zugeordnet werden, sind von den Auswirkungen des Umweltstrafrechts betroffen.

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Als Rechtsanwalt für Strafrecht bin ich auch im Umgang mit den komplexen Rechtsfragen rund um den Naturschutz versiert. Sie werden aufgrund einer mutmaßlichen Verunreinigung eines Gewässers angeklagt? Ich prüfe, ob diese Anschuldigungen berechtigt sind und setze mich gegen unrechtmäßige Behauptungen in Ihrem Auftrag zur Wehr.

Doch auch im umgekehrten Fall stehe ich tatkräftig an Ihrer Seite. Sie sind Leidtragender einer Verunreinigung durch eine Chemiefabrik? Mit meiner Hilfe können Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Verursacher wirkungsstark durchsetzen.

Untersuchungshaft

Wer in Untersuchungshaft gerät, der steht immer unter dringendem Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Unabhängig von Schuld oder Unschuld kann eine solche Maßnahme zur starken Belastung für den Beschuldigten und seine Angehörigen werden. Umso wichtiger ist es, dass Sie von Beginn an professionelle juristische Unterstützung an Ihrer Seite haben. Ein Anwalt für Strafrecht ist dafür der beste Ansprechpartner. Ich überprüfe so schnell wie möglich, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft überhaupt gegeben sind. Meine Aufgabe ist es, Ihnen dabei zu helfen, das Beste aus Ihrer Situation herauszuholen und Sie zu allen möglichen Optionen umfassend zu beraten.

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Urkundendelikt

Sie haben Ihr Arbeitszeugnis „korrigiert“? Dann ist das schon Urkundenfälschung! Ganz schnell werden Sie in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung beschuldigt. Vom Zeugnis, Testament, TÜV-Plaketten, Kfz-Kennzeichen bis hin zum Führerschein – die Möglichkeiten einer Urkundenfälschung sind vielfältig. Eine Urkundenfälschung kann auf verschiedene Weise begangen werden: Dazu gehören das Herstellen einer falschen Urkunde, das Fälschen einer echten Urkunde, aber auch der Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde. Nehmen Sie die Anklage nie auf die leichte Schulter und kontaktieren Sie mich schnellstmöglich als Strafverteidiger für dieses Rechtsgebiet.

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Verkehrsstrafrecht

Sie haben sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, waren betrunken im Straßenverkehr, haben den Straßenverkehr gefährdet oder sind ohne Fahrerlaubnis gefahren? Das hört sich im ersten Moment nach einem Verkehrsdelikt an, aber tatsächlich haben Sie eine Straftat begangen!

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Zum Verkehrsstrafrecht gehören alle Vorschriften im Strafrecht, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr stehen. Alle Delikte, die als Straftat im Straßenverkehr gelten, sind im StGB niedergeschrieben:

  • Nötigung
  • Trunkenheit am Steuer
  • Drogen am Steuer
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bzw. Fahrerflucht
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Kennzeichenmissbrauch

Eine Verurteilung in diesem Bereich ist besonders unerfreulich, da neben Geld- oder Freiheitsstrafe auch ein Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Das ist nicht selten ein weitreichender Einschnitt in das Berufs- oder Privatleben. Nutzen Sie meine Erfahrung und Expertise als Rechtsanwalt für Strafrecht aus Koblenz und lassen Sie sich bei einem Problem im Verkehrsstrafrecht helfen.

Vermögensdelikte

Zu den Vermögensdelikten zählen Erpressung, räuberische Erpressung, Betrug, Versicherungsmissbrauch, Kreditbetrug, Untreue, Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten, aber auch Diebstahl, Unterschlagung und Raub.

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„Vermögensdelikte“ ist ein zusammenfassender Begriff für alle Straftaten, die sich gegen das Vermögen anderer Personen richten. Oft sind sie nicht eindeutig nachweisbar, was ich als Rechtsanwalt für Vermögensdelikte gründlich gegenüber den Strafverfolgungsbehörden darlegen werde. Als erfahrener Anwalt für Strafrecht in Koblenz kenne ich mich bei den äußerst komplexen Verfahren wegen Straftaten gegen das Vermögen mit allen relevanten Details aus, die den Ausschlag für einen Freispruch oder eine Verurteilung geben. Kontaktieren Sie noch heute meine Kanzlei für einen Termin.

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelten

Wer andere Menschen im eigenen Unternehmen als Arbeitnehmer anstellt, muss eine ganze Reihe wichtiger gesetzlicher Vorgaben beachten. Darunter fällt auch die Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen. Sobald Sie Angestellte haben, sind Sie zur Zahlung dieser Beiträge verpflichtet. Dieser Verpflichtung sollten Sie auch tunlichst nachkommen. Andernfalls droht Ihnen eher früher als später ein Vorwurf wegen des Verdachts auf Vorenthaltung oder Veruntreuen des Arbeitsentgelts gemäß § 266a des Strafgesetzbuches. Ein solcher Vorwurf ist eine ernste Sache, die Sie nicht leichtfertig abwinken sollten. Im schlimmsten Fall drohen Ihnen bis zu fünf oder in Ausnahmefällen gar zehn Jahre Freiheitsentzug. Ein Risiko, das Sie unter keinen Umständen eingehen sollten.

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Damit es nicht dazu kommt, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht Ihre beste Option. Ich kenne mich mit den Tücken der Sozialversicherung aus und weiß, dass nicht jeder Vorwurf automatisch gerechtfertigt ist. Nicht immer muss hinter einer falschen oder fehlenden Zahlung des Sozialversicherungsbeitrags eine böswillige Absicht stehen. Fehler geschehen in jedem System, an dem Menschen beteiligt sind und ich setze mich dafür ein, dass Sie nicht der Leidtragende sind. Sollte der gegen Sie erhobene Vorwurf dennoch auf sehr standhaften Füßen stehen, garantiere ich Ihnen natürlich auch weiterhin meine kompetente Unterstützung. In diesen Momenten dreht sich alles um Schadensbegrenzung und die Vermeidung drastischer strafrechtlicher Konsequenzen. Gemeinsam überlegen wir uns sinnvolle Strategien zur Verteidigung und erklären Ihnen die zur Verfügung stehenden juristischen Optionen.

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Vorladung

Sie haben eine polizeiliche Vorladung erhalten und sollen vernommen werden? Hier gilt es, Vorsicht walten zu lassen! Sind Sie nur als unbeteiligter Zeuge geladen, spricht in der Regel wenig dagegen, der Vorladung nicht nachzukommen. Solange nicht ausdrücklich von der Staatsanwaltschaft gefordert, liegt das Erscheinen aber in Ihrem Ermessen.

Sind Sie hingegen als Beschuldigter geladen, ist in den meisten Fällen davon abzuraten, der Vorladung nachzukommen. Idealerweise sollten Sie vorab immer mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht meiner Kanzlei Kontakt aufnehmen und sich zu Ihren Optionen beraten lassen.

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Als Beschuldigter haben Sie nach wie vor wichtige Rechte, von denen Sie Gebrauch machen sollten. Dazu gehört auch das Recht, die Aussage zu verweigern. Nutzen Sie es! Ohne Vorwissen und anwaltliche Beratung bei einer Vernehmung zu erscheinen, kann sich nachhaltig zu Ihren Ungunsten auswirken. Sprechen Sie besser vorab mit mir als Ihrem Rechtsanwalt einer Kanzlei in Koblenz und beratschlagen Sie gemeinsam mit mir die nächsten Schritte. Ich beantrage Akteneinsicht und bringe den konkreten Ermittlungsstand in Erfahrung. Nur mit einer soliden Informationsbasis lässt sich eine gute Verteidigung aufbauen. Darin habe ich jahrelange Erfahrung. Ich bearbeite Ihren Fall mit der dafür notwendigen Kompetenz.

Vorteilsnahme

Nicht nur der Wirtschaftsverkehr zwischen Privatleuten unterliegt den gesetzlichen Regelungen des Wirtschaftsstrafrechts. Auch Träger öffentlicher Ämter können sich dem Vorwurf einer illegalen Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung gegenübersehen. Wenn Sie ein öffentliches Amt bekleiden, werden Sie häufig auch mit Privatunternehmern über mögliche Projekte verhandeln. Dabei kann es vorkommen, dass nicht sofort ersichtlich ist, an welcher Stelle die Grenze zur illegalen Vorteilsnahme überschritten wurde. Um diese Problematik zu vermeiden, sollten Sie sich während des Verhandlungsprozesses von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

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Wenn Sie sich wider Erwarten einem strafrechtlichen Vorwurf wegen illegaler Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung gegenübersehen, ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend. Als Rechtsanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung, um die gegen Sie erhobenen Vorwürfe gründlich zu prüfen. Ich fordere in Ihrem Auftrag Akteneinsicht und analysiere mögliche Verfahrensfehler. In jedem Fall berate ich Sie umfassend über die Ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsinstrumente und wie Sie sich erfolgreich gegen die erhobenen Vorwürfe zur Wehr setzen können. Nehmen Sie den Vorwurf einer illegalen Vorteilsnahme nicht auf die leichte Schulter, sondern setzen Sie sich so schnell wie möglich mit mir in Verbindung.

Häufige Fragen

Gilt für mich das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht betrifft grundsätzlich nur Jugendliche (14- 17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre). Kinder unter 14 Jahren sind schuldunfähig und demnach strafunmündig. Ein Jugendlicher ist strafrechtlich nur dann verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Wer ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen gerät, sollte unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Denn in keinem anderen Rechtsgebiet gibt es so viele Beweisprobleme und große Ermessensspielräume hinsichtlich des weiteren Ablauf des Strafverfahrens und des Strafmaßes. Der Ausgang eines Strafverfahrens ist oft offen, jedoch steht und fällt der Erfolg mit der richtigen Vorgehensweise.

Wer einen Unfall verursacht und den Schaden nicht sofort meldet, begeht Fahrerflucht. Der Gesetzgeber verlangt nämlich, dass man in jedem Fall unverzüglich anhält. Fahrerflucht ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Straftatbestand. Haben Sie einen Strafbefehl zugestellt bekommen, dann sollten Sie im nächsten Schritt mit einem Anwalt für Strafrecht Akteneinsicht beantragen.

Sind Sie mit dem E-Scooter unterwegs, gelten für Sie die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das bedeutet, dass für Fahranfänger die Promillegrenze bei 0,0 liegt und für alle anderen gilt maximal 0,5 Promille im Blut.

Unabhängig von Ihrer Schuld oder Unschuld, sollten Sie den Termin zu einer Vorladung als Beschuldigter nicht wahrnehmen und durch Ihren Rechtsanwalt absagen lassen. Entgegen der landläufigen Meinung ist der Beschuldigte niemals verpflichtet, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten. Als Anwalt im Strafrecht aus Koblenz rate ich Ihnen zusätzlich, zu allen erhobenen Vorwürfen zunächst zu schweigen.

Nizam Süer, Rechtsanwalt in Koblenz
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